Gemeindestruktur

Unsere Gemeindestruktur kurz erläutert. Welche Gremien sind in die Entscheidungen involviert.

Gemeindemitglieder

Zur Gemeinde gehören evangelisch-reformierte Christinnen und Christen aus dem ostsächsischen Raum zwischen Freiberg, Meißen, Bautzen und Zittau. Weitere Gemeindemitglieder wohnen über ganz Deutschland verstreut. 

Gemeindehäupter

Sie bilden das gesetzgebende Organ, sozusagen das Parlament der Gemeinde. Zum Gemeindehaupt berufen werden Gemeindemitglieder, die sich im Gemeindeleben engagieren, zur Zeit sind es etwa 70. Die Gemeindehäupter entscheiden zum Beispiel über die Wahl bzw. Entlassung der Pfarrperson, über die Festsetzung ihres Gehalts bzw. Ruhegeldes, über die Wahl der Vorstehenden, Diakoninnen und Diakone und Rechnungsprüfende und über eventuelle Veränderungen von Verfassung und Satzung. Rechnungslegungen und Haushaltspläne bedürfen ebenfalls ihrer Zustimmung. Die Gemeindehäupter versammeln sich regulär 2x jährlich und aus besonderen Anlässen. 

Das Konsistorium

Es ist das ausführende Organ, sozusagen die Exekutive der Gemeinde, bestehend aus der Pfarrperson (Vorsitz) und 9 ehrenamtlich tätigen Presbyterinnen und Presbyter (Vorstehende) aus den Reihen der Gemeindehäupter. Pfarrperson sowie Presbyterinnen und Presbyter werden durch die Gemeindehäupter gewählt. Die Amtszeit der Vorstehenden beträgt jeweils 3 Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Ämter sind: Schriftführer, Schatzmeister, Kirchwart – jeweils mit Stellvertretenden. Es gibt Beauftragte für weitere Angelegenheiten wie z.B. für Diakonat, Finanzkommission, Bauangelegenheiten u.a.

Das Konsistorium tagt in der Regel einmal im Monat.