Warum wir auf Kirchgeld angewiesen sind
Wir haben die Finanzhoheit über unsere Gemeinde und sind so auch wirtschaftlich unabhängig. Alle unsere Ausgaben von Pfarr- und Mitarbeitergehältern bis zu Unterhaltskosten der Kirche müssen durch Einnahmen wie dem Kirchbeitrag der Gemeindeglieder und unsere unternehmerischen Aktivitäten erwirtschaftet werden.
Die Gemeinde unterliegt nicht dem Kirchensteuereinzug durch das Finanzamt. Jedes Gemeindemitglied ist im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, zur Finanzierung der Gemeindeaufgaben ein jährliches Kirchgeld direkt an die Gemeinde zu zahlen. Gemeindemitglieder, welche außerdem Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche sind und deswegen Kirchensteuer zahlen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Alle Einnahmen kommen direkt der Gemeinde zugute und dienen satzungsgemäß ausschließlich gemeindlichen Zwecken.
Das Kirchgeldaufkommen allein kann jedoch die Ausgaben nicht decken. So sollen die Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung unserer Räumlichkeiten die Absicherung der Finanzierung gewährleisten.